Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Förderverein des Pastor Viertmann Kindergartens Bochum-Höntrop e. V.
Preins Feld 6
44869 Bochum
Vertreten durch:
den Vorstand
E-Mail: info@förderverein-viertmann-kita.de
Telefon: +49 2327 7 01 61
Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Bochum
Registernummer: Az VR 3719
Wir werden als gemeinnützig anerkannter Verein geführt
beim Finanzamt Bochum-Süd, Steuer-Nr. 350/5704/4444
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bildernachweis
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Kinder, die Hände hoch halten designed by Freepik.com
Diverse handgezeichnete Kinder Charakter designed by Freepik.com
Bilder Herbstblätter designed by Freepik.com
Bilder Kinderkleidung designed by Freepik.com
Bilder Spielzeugboxen designed by Freepik.com
Bilder Glückliche Kinder im Schnee designed by Freepik.com
Bilder Diverse Menschen designed by Freepik.com
Glühlampe von Zahnrädern gemacht Urheber Freepik von freepik.com
Internationale Spenden am Tag der Nächstenliebe Urheber Freepik von freepik.com
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Children Urheber Freepik von freepik.com
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Quelle: eRecht24
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fördervereins des Pastor Viertmann Kindergartens
Bochum-Höntrop e. V.
Zweck
Auf der Gewährung von finanziellen Unterstützungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Wichtig für den Verein ist die Satzung des Vereines vom 12.12.2005. Wir sind eingetragen im Vereinsregister beim AG Bochum unter Az VR 3719. Wir werden als gemeinnützig anerkannter Verein geführt beim Finanzamt Bochum-Süd, Steuer-Nr. 350/5704/4444.
Geschäftsjahr des Förderverein
Das Geschäftsjahr der Fördervereins entspricht dem Kindergartenjahr und beginnt somit im August/September eines Jahres.
Mitglieder
Mitglieder des Förderverein können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Sie müssen ihren Willen zum Beitritt schriftlich über ein Anmeldeformular erklären. Alle Mitglieder mit dem vollendeten 16 ten Lebensjahr sind stimmberechtigt.
Austritt aus dem Förderverein
Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet.
Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet! (Ausnahmen können, separat mit dem Vorstand besprochen werden! Die Höhe des Beitrages beläuft sich zwischen 5 € und 30 €, wie im Anmeldeformular deklariert.
per Überweisung:
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. August eines Jahres fällig. Zahlt man nicht innerhalb des Monats August, kommt man
automatisch in Zahlungsverzug. Überweisungen bitte immer an:
Volksbank Bochum Witten e.G.
IBAN: DE74 4306 0129 0286 4152 00
„Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag Person ____________________________“
Einzugsverfahren des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag kann auch mit dem SEPA Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierfür gibt die Person, die in den Verein eintritt, durch das Ausfüllen und Abgeben der Beitrittserklärung ihre Zustimmung. Folgende Punkte ergeben sich durch dieses Lastschriftverfahren:
Datenschutz
Mitgliederdaten
Ein Verein muss zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten der Mitglieder werden ausschließlich für Kommunikationszwecke erhoben, genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Das beginnt beim Eintritt in den Verein. Dabei dürfen aber nur solche Daten erhoben werden, die für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Wer für was zuständig ist, wird durch die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vereins bestimmt. Für den Umgang mit den Mitgliederdaten gilt, dass jeder Funktionsträger nur die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitgliederdaten kennen, verarbeiten und nutzen darf. Diese dürfen grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie der Verein erhoben hat und den er entsprechend seiner Satzung verfolgt. Eine Löschung oder Änderung der Daten muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden und wird innerhalb 14 Tage vom Vorstand vorgenommen. Bei automatischem Ausscheiden und keiner schriftlichen Einreichung beim Vorstand für eine Löschung der Daten, werden diese noch weitere sechs Monate, nach Austreten automatisch gelöscht.
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