Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Förderverein des Pastor Viertmann Kindergartens Bochum-Höntrop e. V.

Preins Feld 6

44869 Bochum

 

Vertreten durch:

den Vorstand

 

E-Mail: info@förderverein-viertmann-kita.de

Telefon: +49 2327 7 01 61

 

Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister.

 

Registergericht: Amtsgericht Bochum

 

Registernummer: Az VR 3719 

 

Wir werden als gemeinnützig anerkannter Verein geführt 

beim Finanzamt Bochum-Süd, Steuer-Nr. 350/5704/4444

 

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

 

https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Bildernachweis 

 

hand-drawn-charity-background-with-watercolor-heart designed by Freepik.com

online-learning-background-with-variety-hand-drawn-items designed by Freepik.com

Kinder, die Hände hoch halten designed by Freepik.com

Diverse handgezeichnete Kinder Charakter designed by Freepik.com

Bilder Herbstblätter designed by Freepik.com

Bilder Kinderkleidung designed by Freepik.com

Bilder Spielzeugboxen designed by Freepik.com

Bilder Glückliche Kinder im Schnee designed by Freepik.com

Bilder Diverse Menschen designed by Freepik.com

Glühlampe von Zahnrädern gemacht Urheber Freepik von freepik.com

Internationale Spenden am Tag der Nächstenliebe Urheber Freepik von freepik.com

Childrens-day-design-with-running-kids Urheber Freepik von freepik.com

Background-of-boys-clashing-hands Urheber Freepik von freepik.com

 

Children Urheber Freepik von freepik.com

 

Pack-Business-Icons Urheber Freepik von freepik.com

 

 

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Urheberrecht

 

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Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei

Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

 

Quelle: eRecht24

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fördervereins des Pastor Viertmann Kindergartens

Bochum-Höntrop e. V.

Zweck

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Dies sind :
  • Wahrung der Interesse der ev. Familienzentrums Pastor Viertmann Kindertagesstätte in der Öffentlichkeit
  • Finanzielle Unterstützung der KiTa bei der Erfüllung ihrer Vorhaben
  • Durchführung von Veranstaltungen
  • Zusätzliche Beschaffung von pädagogisch wichtigen Materialien für Kindergartenkinder und Kindergarten.

Auf der Gewährung von finanziellen Unterstützungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Wichtig für den Verein ist die Satzung des Vereines vom 12.12.2005. Wir sind eingetragen im Vereinsregister beim AG Bochum unter Az VR 3719. Wir werden als gemeinnützig anerkannter Verein geführt beim Finanzamt Bochum-Süd, Steuer-Nr. 350/5704/4444.

 

Geschäftsjahr des Förderverein

Das Geschäftsjahr der Fördervereins entspricht dem Kindergartenjahr und beginnt somit im August/September eines Jahres.

 

Mitglieder

Mitglieder des Förderverein können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Sie müssen ihren Willen zum Beitritt schriftlich über ein Anmeldeformular erklären. Alle Mitglieder mit dem vollendeten 16 ten Lebensjahr sind stimmberechtigt.

 

Austritt aus dem Förderverein

  • Die Mitglieder können jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres austreten. Sie müssen dem Vorstand ihren Austritt schriftlich erklären. Der Austritt ist wirksam, wenn das entsprechende Mitglied eine schriftliche Bestätigung seiner Austrittserklärung erhalten hat. Eine nachträgliche Erstattung des Jahresbeitrages wird nicht gewährt.
  • Die Mitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Ende der Kindergartenzeit.

Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet.

 

Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet! (Ausnahmen können, separat mit dem Vorstand besprochen werden! Die Höhe des Beitrages beläuft sich zwischen 5 € und 30 €, wie im Anmeldeformular deklariert.

per Überweisung:

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. August eines Jahres fällig. Zahlt man nicht innerhalb des Monats August, kommt man

automatisch in Zahlungsverzug. Überweisungen bitte immer an:

 

Volksbank Bochum Witten e.G.

 

IBAN: DE74 4306 0129 0286 4152 00

 

„Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag Person ____________________________“

 

Einzugsverfahren des Mitgliedsbeitrages

Der Mitgliedsbeitrag kann auch mit dem SEPA Lastschriftverfahren eingezogen werden. Hierfür gibt die Person, die in den Verein eintritt, durch das Ausfüllen und Abgeben der Beitrittserklärung ihre Zustimmung. Folgende Punkte ergeben sich durch dieses Lastschriftverfahren:

  • Der Förderverein besitzt von der Bundesbank eine Gläubigeridentifizierungsnummer.
  • Diese lautet wie folgt: DE94ZZZ00001946134
  • Jedes Vereinsmitglied besitzt eine eindeutige Mandatsnummer. Diese wird durch den Schatzmeister/-in des Vereines mit der Beitrittserklärung des neuen Mitgliedes vergeben.
  • Der Zeitpunkt für den Einzug der Vereinsbeiträge mit der SEPA Lastschrift ist jetzt genauesten datiert. Ab 2018 gilt, dass der Mitgliedsbeitrag immer am 15. August des Jahres eingezogen wird. Dies gilt auch für neue Mitglieder.

Datenschutz

Mitgliederdaten

Ein Verein muss zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten der Mitglieder werden ausschließlich für Kommunikationszwecke erhoben, genutzt und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen. Das beginnt beim Eintritt in den Verein. Dabei dürfen aber nur solche Daten erhoben werden, die für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind. Wer für was zuständig ist, wird durch die Satzung oder die Geschäftsordnung des Vereins bestimmt. Für den Umgang mit den Mitgliederdaten gilt, dass jeder Funktionsträger nur die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mitgliederdaten kennen, verarbeiten und nutzen darf. Diese dürfen grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie der Verein erhoben hat und den er entsprechend seiner Satzung verfolgt. Eine Löschung oder Änderung der Daten muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden und wird innerhalb 14 Tage vom Vorstand vorgenommen. Bei automatischem Ausscheiden und keiner schriftlichen Einreichung beim Vorstand für eine Löschung der Daten, werden diese noch weitere sechs Monate, nach Austreten automatisch gelöscht.

 

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